CME-Punkte

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die CME-Zertifizierung wissen müssen.

Besonders um den Nutzen und die Sicherheit für Ihre Patienten immer weiter zu verbessern, ist permanentes Weiterbilden ein Muss. Forschung, Wissen und Praxis entwickeln sich ständig weiter – das betrifft Diagnosen, Krankheitsbilder, Therapien und medizinische Verfahren. Um nachzuweisen, dass Sie sich ausreichend fortgebildet haben, müssen Sie innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte sammeln.

Für wen gilt die Fortbildungsverpflichtung?

Verkürzt gesagt für alle Ärzte – Vertragsärzte, angestellte Ärzte eines Vertragsarztes oder medizinischen Versorgungszentrums, ermächtigte Ärzte, Fachärzte, Assistenzärzte sowie Ärzte, die in Teilzeit arbeiten.

Wie viele Punkte muss ich sammeln und einreichen?

Innerhalb von fünf Jahren müssen Sie 250 Fortbildungs- oder CME-Punkte gesammelt und mit Belegen bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung eingereicht haben. Sie erhalten dann ein Fortbildungszertifikat. Bei Fachärzten müssen 150 der 250 Punkte fachspezifisch sein.

Wofür erhalte ich Fortbildungspunkte?

Sie erhalten Fortbildungspunkte, indem Sie an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen, z. B. an denen der DGPPN Akademie. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde von 45 Minuten.

Was passiert, wenn ich in einem Fünfjahreszyklus mehr als 250 Punkte eingereicht habe?

Diese erlöschen und werden in der Regel nicht für den nächsten Zyklus berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich in einem Fünfjahreszyklus keine 250 Punkte sammeln konnte?

Dann haben Sie weitere zwei Jahre Zeit, um das nachzuholen. Die Punkte, die Sie innerhalb der zwei Jahre sammeln, werden jedoch nicht auf den nächsten Fünfjahreszeitraum angerechnet.

Welche Konsequenzen hat das Nichterreichen?

Bei Vertragsärzten wird das Gehalt um 10 % gekürzt, ab dem fünften Quartal ohne Einreichung der Fortbildungspunkte um 25 %. Bei angestellten Ärzten ist das Gehalt des Vertragsarztes, bei dem sie angestellt sind, von der Kürzung betroffen. Nach Ablaufen der zweijährigen Frist droht Ihnen der Verlust der Zulassung. Im Zweifelsfall müssen Sie die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen immer nachweisen können. Bewahren Sie Teilnahmebescheinigungen, Fotos, Broschüren und Ähnliches daher auf.